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Sicherheitsbeauftragter nach §22SGB VII
Sicherheitsbeauftragter = beauftragte Person mit Vorbildfunktion
Die wichtige Funktion des Sicherheitsbeauftragten ist ehrenamtlich und hebt ihn aus dem Kreis der Arbeitskollegen hervor. Der Sicherheitsbeauftragte muss gemäß SGB VII §§ 22 vom Unternehmer bestellt werden. Dabei sollten Sie sich als zukünftiger Sicherheitsbeauftragten als Bindeglied zwischen Geschäftsführung und Belegschaft verstehen.
Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist eine ehrenamtliche, aber kompetente Unterstützung des Unternehmers zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben. Sicherheitsbeauftragte kontrollieren fortlaufend ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen vorhanden sind und ob diese auch ordnungsgemäß benutzt werden.
Inhalte der Schulung :
>Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
>Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten,
>Unfallauswertung,
>Gefährdungsanalysen,
>Probleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
>Erarbeitung von Checklisten,
>Ergonomische Arbeitsbereichsgestaltung,
>Arbeitsschutzüberwachung,
>Schriftliche Prüfung.

Unsere Leistungen :
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Qualitative Seminare