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Kranführer-Ausbildung nach DGUV Regel 309-003
Beim Transport schwerer Lasten mit einer Krananlage oder beim Ausheben von Baugruben, tragen Kranführer und Baumaschinenführer große Verantwortung. Kranführer und Baumaschinenführer müssen Sachwerte und Menschenleben vor Schaden schützen.
Eine gezielte Kranschulung vermeidet Unfälle. Kranführer sind ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Vorschrift 52 geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Die Ausbildung von Kranführer und Baumaschinenführer muss regelmäßig aktualisiert werden. Darüber hinaus müssen Baumaschinen, Hebezeuge und Krane regelmäßig durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Inhalte der Schulung :
>Anforderungen an den Kranführer,
>Unfallverhütungsvorschriften bei Kränen nach BGV D6,
>Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb nach BGR 500 (VGB 9a)
>Pflichten des Kranführers,
>Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft,
>Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln,
>Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kränen,
>Persönliche Schutzausrüstung (PSA),
>Umgang mit Lasten, Arbeiten mit Traglasttabellen,
>Anschlagen von Lasten
>Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
>Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
>Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
>Verhalten bei Störungen
>Praktische Übungen
>Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

Unsere Leistungen :
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